Laut Cointelegraph hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) angekündigt. Die Richtlinien für Reiseregeln werden ab dem 30. Dezember auf Krypto-Dienstleister und -Vermittler ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) den AML/CFT-Vorschriften der EU unterliegen. Darüber hinaus müssen Krypto-Dienstleister und -Vermittler ihre Richtlinien für Multi-Intermediäre und grenzüberschreitende Überweisungen offenlegen.

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