Laut Odaily hat die südkoreanische Regierung eine Verschiebung der Umsetzung ihres neuen Steuergesetzes für virtuelle Vermögenswerte bis Januar 2025 angekündigt. Mit diesem Schritt sollen Probleme im Zusammenhang mit der Steuerbelastung einzelner Anleger gelöst und Vorschriften geklärt werden.

Ab 2025 wird das Gesetz die Einkommensteuer für Ansässige, die Quellensteuer für Nichtansässige und die Schenkungssteuer auf virtuelle Vermögenswerte regeln. Erträge aus Kryptowährungsinvestitionen werden als „sonstige Einkünfte, die gesondert versteuert werden sollten“ eingestuft und haben keine Auswirkungen auf die Richtlinien zur persönlichen Steuerermäßigung. Für Kryptowährungsinvestoren mit einem Jahreseinkommen von über 1 Million koreanischen Won bleiben die persönlichen Steuerermäßigungen unverändert.

Die Verzögerung betrifft in erster Linie die Einkommensteuer von ansässigen Personen und die Quellensteuer von Gebietsfremden und ausländischen Unternehmen. Ab Januar 2025 müssen Gebietsfremde und ausländische Unternehmen Quellensteuer einbehalten, wenn sie virtuelle Vermögenswerte an Börsen übertragen, umtauschen oder abheben. Aus der aktuellen Gesetzeslage ist nicht klar, ob koreanische Börsen Quellensteuer einbehalten müssen, bevor die neue Änderung in Kraft tritt.

Die Investoren begrüßen die Verzögerung, da sie davon ausgehen, dass sie der südkoreanischen Regierung und Industrie dabei helfen wird, sich besser auf eine reibungslose Umsetzung des neuen Steuersystems einzustellen.