Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erweitert ihre Reiseregeln um Kryptowährungsdienste. Ab dem 30. Dezember müssen EU-Börsen die Verordnung (EU) 2023/1113 einhalten, die sie verpflichtet, Informationen über Transfers von Geldern und Krypto-Assets zu melden. 💼

Krypto-Asset-Anbieter (CASPs) unterliegen ebenfalls dem EU-Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie müssen Benutzerinformationen für Geld- oder Krypto-Asset-Transfers sammeln, dienstleistungsbezogene Transaktionen identifizieren und damit verbundene Transfers erkennen.

Die EBA ist sich bewusst, dass Börsen und Anbieter bei der Einhaltung der EU-Reisevorschriften möglicherweise auf finanzielle Schwierigkeiten stoßen. Es wird jedoch erwartet, dass der Nutzen die potenziellen Kosten überwiegt.