🔔Achtung! Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) weitet die Reiseregeln auf Kryptodienste und deren Vermittler aus, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken. Ab dem 30. Dezember müssen Krypto-Börsen in der EU die Verordnung (EU) 2023/1113 einhalten, die die Meldung von Geldtransfers und Krypto-Assets vorschreibt. 📊

Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) unterliegen außerdem dem EU-Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT).

Kryptodienste müssen Benutzerinformationen für Transfers von Geldern oder Kryptowerten sammeln, mit den Diensten verbundene Transaktionen identifizieren und damit verbundene Transfers erkennen.

Wie beurteilen Sie die neuen Regelungen? Lasst uns in den Kommentaren diskutieren! 👇