Bei der jüngsten Sitzung des Basler Ausschusses (2.–3. Juli) standen wichtige politische Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Engagement der Banken in Krypto-Assets im Mittelpunkt. Diese Entscheidungen sind Teil der laufenden Basel-III-Reformen, einer Reihe von Vorschriften, die 2019 eingeleitet wurden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken der Europäischen Union durch strengere Aufsicht, Risikomanagementpraktiken und regulatorische Rahmenbedingungen zu stärken.

Ein Vorschlag für einen umfassenden Offenlegungsrahmen für die Kryptobestände von Banken wurde ursprünglich im Dezember 2022 vorgelegt und im Mai 2023 zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Dieser Rahmen wurde überarbeitet und enthält nun gezielte Änderungen am ursprünglichen Vorschlag sowie Aktualisierungen des Aufsichtsstandards für Stablecoin-Bestände (Kryptowährungen, die einen stabilen Preis gewährleisten sollen). Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gab bekannt, dass die endgültigen Offenlegungsstandards später im Juli veröffentlicht werden.

Diese erhöhte Transparenz durch verpflichtende Offenlegung soll dem Markt in zweierlei Hinsicht zugutekommen: Erstens, indem sie ein klareres Bild der Beteiligung der Banken am Krypto-Bereich liefert, und zweitens, indem sie verantwortungsvolle Praktiken innerhalb der Krypto-Industrie selbst fördert.

Der Basler Ausschuss befasst sich seit 2019 aktiv mit der Frage des Krypto-Engagements von Banken. Ursprünglich wurde in einem Vorschlag aus dem Jahr 2021 vorgeschlagen, Krypto-Vermögenswerte als risikoreiche Vermögenswerte der „Gruppe 2“ einzustufen, die mit einem hohen Risikogewicht von 1.250 % belegt werden. Dies hätte die Banken im Wesentlichen dazu verpflichtet, Kapitalreserven in Höhe des vollen Wertes ihrer Krypto-Bestände zu halten. Darüber hinaus wurden die Vermögenswerte der Gruppe 2 auf lediglich 1 % der gesamten Bestände einer Bank der „Gruppe 1“ (die als weniger risikoreich gelten) beschränkt.

Stablecoins hingegen erhielten zunächst eine mildere Einstufung als „Gruppe 1b“, sodass für sie keine zusätzlichen Kapitalanforderungen über die für typische Vermögenswerte der Gruppe 1 hinaus gelten. Stablecoins, die als unzureichende Stabilisierungsmechanismen eingestuft wurden, wurden jedoch den strengeren Vorschriften der Gruppe 2 unterworfen. Dieser ursprüngliche Vorschlag stieß in der Kryptoindustrie auf erheblichen Widerstand.

Im Dezember 2022 schlug das Komitee weitere Maßnahmen vor, darunter die Festlegung einer maximalen Laufzeitgrenze für die Reserveaktiva der Banken und die Forderung nach einer Überbesicherung von Stablecoin-Beständen, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit einer Preisabkopplung (eine Situation, in der ein Stablecoin seine Bindung an eine Fiat-Währung verliert) zu mindern.

Über die Baseler Standards hinaus hat der Ausschuss auch die regulatorischen Auswirkungen erkannt, die sich ergeben, wenn Banken ihre eigenen Stablecoins herausgeben. Der Ausschuss ist sich zwar darüber im Klaren, dass die bestehenden Baseler Rahmenwerke diese Risiken weitgehend berücksichtigen, hat sich jedoch verpflichtet, die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin zu beobachten.

Basel III-Umsetzung verzögert sich

In einer separaten Entscheidung wurde die Umsetzung der überarbeiteten Basel-III-Standards vom ursprünglich geplanten 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 verschoben. Diese Verzögerung gibt den Banken zusätzliche Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen und sie einzuhalten.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zwar von der BIZ geleitet und unterstützt wird, aber unter der Leitung und Führung der Zentralbanken der G10-Länder (Gruppe der 10) arbeitet. Diese jüngsten politischen Entscheidungen stellen einen bedeutenden Schritt zur Schaffung eines umfassenderen und risikoorientierteren Regulierungsrahmens für die Beteiligung der Banken an der Krypto-Asset-Landschaft dar.