In den sozialen Medien kursierten Gerüchte, die für ziemliche Aufregung sorgten, doch die Wahrheit ist, dass Dänemark Bitcoin-Wallets nicht verbietet.

Was auch immer Sie gehört haben mögen: Die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) hat klargestellt, dass es keinen Vorschlag gibt, selbstverwaltete Kryptowährungs-Wallets zu verbieten.

Tobias Thygesen, Direktor für Fintech, Zahlungsdienste und Governance bei der DFSA, stellte klar, dass die Regulierungsbehörde keine Pläne habe, Hardware-Wallets oder andere Formen von nicht-verwahrten Wallets zu verbieten. Er sagte:

„Uns sind einige Fehlinformationen bekannt, die in den sozialen Medien kursieren und darauf schließen lassen, dass die DFSA beabsichtigt, Hardware-Wallets und andere nicht verwahrte Wallets zu verbieten.“

Ein klassischer Fall regulatorischer Fehlinformation

Das Gerücht über ein mögliches Wallet-Verbot stammt wahrscheinlich aus einer kürzlich erfolgten regulatorischen Bewertung im Zusammenhang mit der europäischen Regulierung der Märkte für Krypto-Assets (MiCA).

Quelle: DFSA

Die am 30. Juni in Kraft getretene MiCA-Verordnung hat in der Community heftige Diskussionen und Verwirrung ausgelöst.

Die am 25. Juni veröffentlichte Bewertung der DFSA sollte sich mit den Herausforderungen bei der Regulierung dezentraler Krypto-Asset-Dienste befassen. Leider scheint es, dass einige Leute den Inhalt falsch interpretiert haben, was zur Verbreitung falscher Informationen führte.

In der Bewertung wurden Grundsätze dargelegt, die den Akteuren im Kryptomarkt helfen sollen zu erkennen, wann ihre Dienste als wirklich dezentralisiert gelten.

Was genau bedeutet es also, wenn ein Angebot wirklich dezentralisiert ist? Das Dokument der DFSA umreißt die Elemente, die die Grundlage für die Beurteilung bilden, ob ein Angebot als vollständig dezentralisiert angesehen werden kann, wie Sie im Bild unten sehen können.

Quelle: DFSA

Dies ist ein wichtiger Unterschied, da vollständig dezentralisierte Angebote nicht der MiCA-Regulierung unterliegen und daher keine Lizenz benötigen.

Bis Ende 2024 werden neue Regeln den dänischen Kryptomarkt regulieren, die sowohl Emittenten als auch Dienstleister einschließen. Wenn ein Dienst jedoch vollständig dezentralisiert ist, fällt er nicht unter diese Regeln.

Tobias Thygesen betonte die Wichtigkeit dieser Prinzipien. Sie sollen den relevanten Akteuren dabei helfen, festzustellen, ob ihre Angebote als vollständig dezentralisiert eingestuft werden können.

Bei dieser Einstufung handelt es sich nicht nur um eine Formsache. Eine falsche Einstufung kann bedeuten, dass die Erbringung von Dienstleistungen unrechtmäßig ist.

Berichterstattung von Jai Hamid