🚫 Trotz Gerüchten in sozialen Netzwerken hat die dänische Finanzaufsichtsbehörde (DFSA) keine Pläne, Kryptowährungs-Self-Storage-Wallets zu verbieten. Tobias Thygesen, Direktor der DFSA, bestritt diese Informationen mit der Begründung, die DFSA habe ein solches Verbot nicht vorgeschlagen.

Selbstspeichernde Wallets unterliegen naturgemäß nicht der MiCA-Regulierung. Mit solchen Wallets können Benutzer Kryptowährungen ohne Zwischenhändler speichern, was bedeutet, dass der Benutzer die volle Kontrolle über die gespeicherte Kryptowährung hat.

Mikko Ohtamaa, Mitbegründer von Trading Strategy, interpretierte die Einschätzung fälschlicherweise so, dass er glaubte, dass die Veröffentlichung von Self-Storage-Wallets bedeute, dass die DFSA das Angebot solcher Wallets in Dänemark einstellen wolle. Dies ist jedoch nicht der Fall.