Laut ChainCatcher sind heute die Stablecoin-Regeln der EU-Kryptowährungsmarktgesetzgebung (MiCA-Verordnung) in Kraft getreten. Gemäß Artikel 23 des Gesetzes müssen Unternehmen die Ausgabe von an Vermögenswerte gebundenen Stablecoins einstellen, die als Tauschmittel verwendet werden, ein tägliches Transaktionsvolumen von mehr als 1 Million Mal haben oder einen Wert von mehr als 200 Millionen Euro (ca. 215 US-Dollar) haben Million).

Ein Sprecher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sagte, dass die Obergrenze „das Währungssystem schützen“ soll und dass die Vorschriften Unternehmen nicht daran hindern, Stablecoins auszugeben, die auf andere Vermögenswerte als Euro lauten Tauschmittel zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. Wenn ja, gelten bestimmte Obergrenzen.