Die EU-Gesetzgebung für den Krypto-Asset-Markt sieht die Umsetzung der Stablecoin-Regeln bis Ende Juni vor Laut Foresight News sollen die Stablecoin-Regeln im Krypto-Asset-Marktgesetz der Europäischen Union (MiCA-Verordnung) am 30. Juni in Kraft treten. Gemäß Abschnitt 23 des Gesetzes müssen Unternehmen die Ausgabe von vermögensbezogenen Stablecoins einstellen. Dies gilt für Stablecoins, die als Tauschmittel verwendet werden und bei denen die täglichen Transaktionen 1 Million oder 200 Millionen Euro (ca. 215 Millionen US-Dollar) überschreiten. Die Stablecoin-Regeln werden bis Ende dieses Monats umgesetzt, während andere Bestimmungen voraussichtlich im Dezember in Kraft treten. Ein Sprecher der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sagte, dass die Einführung der Obergrenze dem „Schutz des Währungssystems“ diene. Die Vorschriften hindern Unternehmen nicht daran, Stablecoins auszugeben, die auf anderen Vermögenswerten als dem Euro basieren. Entscheidend ist vor allem, ob es als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen genutzt wird. In diesem Fall gilt eine Höchstgrenze #solana #Binance #bitcoin #nft #Arabicwhales $NOT
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