• Bezirksrichterin Amy Jackson wies die Behauptung der SEC zurück, dass Sekundärverkäufe von BNB-Token als Wertpapiere gelten.

  • In dem Urteil wurde argumentiert, dass sich die Natur der Token im Laufe der Zeit ändern kann.

  • Richter Jackson kritisierte das Fehlen eines umfassenden Regulierungsansatzes der SEC.

Ein Bundesrichter hat die Behauptung der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) zurückgewiesen, dass Verkäufe des BNB-Tokens von Binance auf dem Sekundärmarkt Wertpapiere darstellten. Dies ist ein bedeutender Sieg für die Kryptowährungsbörse und schafft Klarheit über den regulatorischen Status digitaler Vermögenswerte.

Richterin Amy Berman Jackson vom US-Gericht für den District of Columbia wies die Argumente der SEC zurück, dass Transaktionen des BNB-Tokens von Binance auf dem Sekundärmarkt die im Howey-Test definierten Kriterien für Wertpapiere erfüllten.

Die Entscheidung steht im Einklang mit der Stellungnahme von Richterin Analisa Torres in der Ripple-Klage, die die Bedeutung der wirtschaftlichen Realität von Token-Transaktionen bei der Anwendung des Howey-Tests betonte. In ihrem Urteil hob Richterin Jackson die übergriffige Haltung der SEC gegenüber Krypto-Regulierungen hervor und kritisierte die Behörde dafür, dass sie keinen umfassenden, branchenspezifischen Ansatz verfolgt.

Richterin Jackson entschied, dass sich die Natur von Token im Laufe der Zeit ändern kann. Sie lehnte die Vorstellung ab, dass ein Token, der einmal als Wertpapier eingestuft wurde, dies immer bleiben muss. Richterin Jackson argumentierte, dass das Howey-Framework die Idee nicht unterstützt, dass ein Vermögenswert, der in einem Anlagevertrag enthalten ist, ein „Wertpapier“ bleibt, wenn er von Einzelpersonen über Börsen gehandelt und auf verschiedene Weise verwendet wird.

Der Richter ist der Ansicht, dass diese Abweichung dem Gericht, der Branche und zukünftigen Käufern und Verkäufern ein klares Prinzip zur Unterscheidung zwischen Sicherheitstoken und Nicht-Sicherheitstoken entzieht. FOX-Korrespondentin Eleanor Terrett postete auf X (ehemals Twitter) über Richter Jacksons Position zum Ansatz der SEC zur Kryptoregulierung.

🚨NEU: Ein großer Sieg für mehr Klarheit beim Verkauf digitaler Vermögenswerte auf dem Sekundärmarkt: Bezirksrichterin Amy Berman Jackson hat gerade die Behauptung der @SECGov zurückgewiesen, dass Sekundärverkäufe des $BNB-Tokens von @binance gemäß dem Howey-Test als Wertpapiere gelten, und sich dabei auf Richterin Analisa Torres von @Ripple berufen …

– Eleanor Terrett (@EleanorTerrett), 29. Juni 2024

Die SEC argumentierte, dass die inhärente Technologie und die gegenseitige Abhängigkeit der Plattform- und Token-Leistung Sekundärverkäufe von BNB automatisch als Anlageverträge klassifizieren sollten. Richter Jackson war jedoch mit dieser Position nicht einverstanden.

Richterin Jackson wies das Argument der SEC zurück und stellte klar, dass die Feststellung, ob eine bestimmte Transaktion einen Anlagevertrag darstellt, eine differenziertere Analyse erfordert als die bloße Behauptung, dass alle Krypto-Assets in diese Kategorie fallen. Sie betonte, dass Sekundärverkäufe von BNB die Kriterien für eine solche Klassifizierung nicht erfüllten.

Aufbauend auf dieser differenzierten Analyse stellte Richter Jackson außerdem eine Inkonsistenz in der Haltung der SEC fest. Während die Behörde behauptete, es auf Anlageverträge und nicht auf die Münzen selbst abgesehen zu haben, deutete ihre Argumentation bezüglich des Sekundärverkaufs von BNB auf etwas anderes hin.

Die Auswirkungen von Richterin Jacksons Urteil, insbesondere ihre Betonung eines differenzierten Ansatzes und ihre Identifizierung von Widersprüchen in der Haltung der SEC, sind Krypto-Kommentatoren nicht entgangen. Viele sehen in dieser Entscheidung einen bahnbrechenden Sieg, der die Klassifizierung und Regulierung digitaler Vermögenswerte in Zukunft erheblich beeinflussen könnte, insbesondere im Hinblick auf Transaktionen auf dem Sekundärmarkt.

Der Beitrag „SEC erleidet Rückschlag, da Richter entscheidet, dass Binances BNB-Sekundärverkäufe keine Wertpapiere sind“ erschien zuerst auf Coin Edition.