Golden Finance berichtete, dass das türkische Parlament das Gesetz zur Änderung des Kapitalmarktgesetzes verabschiedet hat, das neue Vorschriften für Krypto-Assets einführt. Zu den Hauptinhalten gehören: 1. Die Kapitalmarktkommission (SPK) hat nun die Befugnis, Kryptowährungstransaktionen zu überwachen und „Maßnahmen zu ergreifen“. B. das Einfrieren und Beschlagnahmen von Geldern, müssen Plattformen schriftliche Listungsverfahren entwickeln, um zu bestimmen, welche Krypto-Assets zum ersten Mal gehandelt oder angeboten und verteilt werden, und die Grundsätze und Vorschriften von SPK einhalten. 2. Einzelpersonen und juristischen Personen, die Krypto-Asset-Dienste ohne Genehmigung betreiben, drohen 3 bis 5 Jahre Gefängnis. Dienstleister, die anvertraute Gelder oder Vermögenswerte, einschließlich Krypto-Assets, veruntreuen, drohen 8 bis 14 Jahre Gefängnis und müssen Verluste kompensieren ; wenn das Verbrechen eine Täuschung zur Verschleierung der Veruntreuung öffentlicher Gelder beinhaltet und dem Täter eine Gefängnisstrafe von 14 bis 20 Jahren droht, wird festgestellt, dass eine Person die Ressourcen eines widerrufenen Krypto-Asset-Dienstleisters illegal zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter genutzt hat; zu 22 Jahren Gefängnis. 3. Die Plattformpreise werden frei festgelegt, und es muss ein Überwachungssystem eingerichtet werden und alle vorbeugenden Maßnahmen ergriffen werden, um Verhaltensweisen zu erkennen, zu verhindern und zu vermeiden, die die Marktordnung stören. Die Plattform sollte Verhaltensweisen und Transaktionen identifizieren und melden, die die Marktordnung stören Maßnahmen ergreifen, um die betreffenden Konten einzuschränken, zu sperren und zu schließen usw. Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen und melden Sie dies der SPK. 4. SPK wird Anlageberatungs- und Portfoliomanagementvorschriften in Bezug auf Krypto-Assets formulieren, wird Autorisierungszertifikate für Anbieter von Krypto-Asset-Diensten ausstellen, um ihre Aktivitäten auszuführen, und Banken müssen die Genehmigung der Bankenaufsichtsbehörde (BDDK) einholen.