Die von der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedeten Änderungen am Kapitalmarktgesetz bringen neuen Schwung in die Welt der Krypto-Assets. Das Gesetz definiert die Konzepte Wallet und Krypto-Asset klar und erweitert gleichzeitig die Befugnisse des Capital Markets Board (SPK).

🪙 Zusammenfassung der neuen Regelungen:

  • 🔹Technologieorientiertes Management: Krypto-Dienstleister müssen über die von TÜBİTAK festgelegte technologische Infrastruktur und Informationssysteme verfügen, bevor sie ihre Aktivitäten aufnehmen.

  • 🔹Zusammenarbeit mit dem Bankensektor: Die SPK wird bei Vorschriften, die den Bankensektor betreffen, mit der Bundesanstalt für Bankenregulierung und -aufsicht (BDDK) zusammenarbeiten.

  • 🔹 Anlegersicherheit: Krypto-Assets unterliegen nicht den Bestimmungen zur Anlegerentschädigung.* Prüfung und Transparenz: Die Finanz- und Informationssysteme von Krypto-Dienstleistern werden von unabhängigen, von der SPK bestimmten Prüfungsinstitutionen geprüft.

  • 🔹 Schnelles Eingreifen: Die SPK kann die Aktivitäten von Krypto-Dienstleistern in bestimmten Situationen vorübergehend aussetzen.

  • 🔹 Aktivitäten im Internet: Die SPK ist berechtigt, Inhalte zu entfernen oder den Zugang gegen unbefugte Kapitalmarktaktivitäten zu sperren.

  • 🔹 Einhaltung rechtlicher Anfragen: Rechtliche Anfragen bezüglich Bargeld und Krypto-Vermögenswerten von Kunden werden von Krypto-Dienstleistern erfüllt.

🪙 Abschreckende Strafen und neue Umsatzmodelle:

  • 🔹 Schwere Strafen: Nicht autorisierte Krypto-Dienstleister müssen mit einer Gefängnisstrafe von 3–5 Jahren und Geldstrafen von 5.000–10.000 Tagen rechnen.

  • 🔹 Umsatzbeteiligung: 1 % des Jahresumsatzes der Plattformen wird an SPK und weitere 1 % an TÜBİTAK überwiesen.

  • 🔹 Unterschlagungsdelikt: Wer eine Unterschlagung begeht, wird mit 8–14 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 5.000 Tagen bestraft.

🪙 Verantwortlichkeiten aufgrund der neuen Regelungen:

  • 🔹 Tätigkeitserlaubnis und Liquidation: Krypto-Dienstleister müssen innerhalb bestimmter Zeiträume die notwendigen Schritte unternehmen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten oder den Liquidationsprozess einzuleiten.

  • 🔹 Aktivitäten im Ausland: Im Ausland ansässige Krypto-Dienstleister müssen ihre Aktivitäten in der Türkei innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes einstellen.

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